Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland finanziert sich durch Beiträge, die sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammensetzen. Diese Beiträge sind entscheidend für die finanzielle Stabilität der Krankenkassen und beeinflussen direkt die monatlichen Kosten der Versicherten.
Für das Jahr 2025 wurden sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag angepasst. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Beiträge zusammensetzen, wie hoch sie aktuell sind und welche Auswirkungen Beitragserhöhungen haben können.
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt seit mehreren Jahren 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Er bleibt auch 2025 unverändert (Bundesgesundheitsministerium).
Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen und wird paritätisch finanziert, das bedeutet:
✔ 50 % trägt der Arbeitgeber
✔ 50 % trägt der Arbeitnehmer
Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten müssen die Beiträge in der Regel vollständig selbst getragen werden, es sei denn, es gibt eine Zuschussregelung über die Renten- oder Sozialversicherung.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt jede gesetzliche Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und wird jährlich angepasst.
Für 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,5 % festgelegt. Das ist eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (Bundesgesundheitsministerium).
👉 Der tatsächliche Zusatzbeitrag kann jedoch je nach Krankenkasse höher oder niedriger sein.
Laut aktuellen Angaben liegen die Zusatzbeiträge 2025 zwischen 1,84 % und 4,4 % (Zusatzbeitrag.net).
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV erhoben werden. Einkommensteile, die über dieser Grenze liegen, bleiben beitragsfrei.
🔹 Beitragsbemessungsgrenze 2025:
✔ 5.512,50 € monatlich
✔ 66.150 € jährlich (Bundesgesundheitsministerium)
Das bedeutet, dass für Personen mit einem höheren Einkommen der Beitrag gedeckelt ist.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 6.000 € monatlich zahlt nur auf 5.512,50 € Beiträge – der überschüssige Betrag wird nicht berücksichtigt.
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 € zahlt im Jahr 2025 folgende Beiträge:
💰 Allgemeiner Beitragssatz (14,6 % von 3.500 €) = 511,00 €
💰 Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,5 % von 3.500 €) = 87,50 €
💰 Gesamtbeitrag = 598,50 €
Von diesem Betrag übernimmt der Arbeitgeber 50 %, sodass der Arbeitnehmer nur 299,25 € pro Monat zahlt.
Für Selbstständige oder freiwillig Versicherte kann die Belastung jedoch höher ausfallen, da sie den Beitrag allein tragen müssen.
Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,5 % bedeutet für Versicherte eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Beispiel:
🔸 Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 € steigt der monatliche Beitrag um ca. 24 € im Vergleich zum Vorjahr.
🔸 Bei einem Bruttoeinkommen von 5.000 € beträgt die Mehrbelastung etwa 40 € pro Monat.
Diese Erhöhungen betreffen insbesondere Arbeitnehmer, Rentner und freiwillig Versicherte. Daher kann sich ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen lohnen, um eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag zu finden.
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Da sich die Krankenkassen beim Zusatzbeitrag erheblich unterscheiden, lohnt sich ein Wechsel für viele Versicherte.
🔹 Kündigungsfrist: Zwei Monate zum Monatsende
🔹 Sonderkündigungsrecht: Falls die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort wechseln
🔹 Mindestbindungsfrist: 12 Monate nach Wechsel
📌 Beispiel:
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag auf 3,2 % anhebt und Sie zu einer Kasse mit 1,9 % Zusatzbeitrag wechseln, sparen Sie bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 € bis zu 52 € pro Monat.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und einem variierenden Zusatzbeitrag. Während der allgemeine Satz von 14,6 % für alle Kassen gleich ist, unterscheiden sich die Zusatzbeiträge erheblich.
🔹 2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 %
🔹 Je nach Krankenkasse variiert dieser zwischen 1,84 % und 4,4 %
🔹 Ein Krankenkassenvergleich kann mehrere Hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen