Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Sie gewährleistet eine flächendeckende medizinische Versorgung für Millionen von Versicherten und schützt vor hohen Krankheitskosten. Doch wie genau funktioniert die GKV, wer kann sich versichern und welche Leistungen sind enthalten?
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip:
🔹 Einkommensabhängige Beiträge – Personen mit höherem Einkommen zahlen mehr, aber alle erhalten die gleichen Leistungen
🔹 Keine Gesundheitsprüfung – Vorerkrankungen oder Risikofaktoren spielen keine Rolle bei der Beitragshöhe
🔹 Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog – Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten eine einheitliche Grundversorgung
🔹 Familienversicherung – Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden
Die Mitgliedschaft in der GKV ist für viele Personengruppen Pflicht. Dazu gehören:
✔ Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 € pro Jahr)
✔ Rentner, Studierende und Auszubildende
✔ Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I oder II
✔ Familienangehörige ohne eigenes Einkommen (kostenfreie Mitversicherung möglich)
✔ Selbstständige und Freiberufler (freiwillige Mitgliedschaft möglich)
Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze sowie Beamte und Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Einkommen berechnet.
💰 Grundbeitrag: 14,6 % des Bruttoeinkommens
💰 Zusatzbeitrag: Durchschnittlich 1,7 %, variiert je nach Krankenkasse
💰 Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 € monatlich – Einkommen darüber wird nicht berücksichtigt
💰 Arbeitgeberanteil: 50 % des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber
Tipp: Da jede Krankenkasse ihren eigenen Zusatzbeitrag erhebt, kann ein Krankenkassenwechsel zu einer günstigeren Kasse mehrere Hundert Euro im Jahr einsparen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen einheitlichen Leistungskatalog, der vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Dazu gehören:
✔ Ambulante und stationäre medizinische Versorgung
✔ Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
✔ Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen
✔ Medikamente und Heilmittel (mit Zuzahlung)
✔ Rehabilitation und physiotherapeutische Behandlungen
✔ Psychotherapie und psychologische Beratung
✔ Notfallversorgung in Deutschland und eingeschränkt im Ausland
✔ Zahnärztliche Behandlungen (Basisversorgung)
✔ Krankengeld ab der siebten Woche Krankheit
🔹 Erstattung von professionellen Zahnreinigungen
🔹 Zuschüsse für alternative Heilmethoden (z. B. Akupunktur, Osteopathie)
🔹 Übernahme von Reiseschutzimpfungen
🔹 Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. Prämien für Vorsorgeuntersuchungen)
Tipp: Die Zusatzleistungen unterscheiden sich zwischen den Krankenkassen. Ein Vergleich hilft, die beste Krankenkasse für Ihre Bedürfnisse zu finden.
✔ Einkommensabhängige Beiträge – faire Kostenverteilung
✔ Keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen
✔ Kostenfreie Familienversicherung
✔ Weitreichende medizinische Grundversorgung
✔ Arbeitgeber übernimmt 50 % des Beitrags
✔ Keine steigenden Beiträge im Alter
Seit 2021 ist der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen einfacher geworden.
🔹 Mindestbindungsfrist: 12 Monate nach einem Wechsel
🔹 Kündigungsfrist: Zwei Monate zum Monatsende
🔹 Sonderkündigungsrecht: Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, ist ein Wechsel ohne Mindestbindungsfrist möglich
Tipp: Falls Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, können Sie durch einen Wechsel Geld sparen und bessere Leistungen erhalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende medizinische Grundversorgung und ist besonders für Familien, Arbeitnehmer und Personen mit mittlerem Einkommen vorteilhaft. Da es zwischen den Krankenkassen Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen und Zusatzleistungen gibt, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich, um die beste Kasse für Ihre Bedürfnisse zu finden.